Lau32

2015
INSTANDSETZUNG UND TEILMODERNISIERUNG DES SEITENFLÜGELS MIT BALKONANBAU

Nach dem Erwerb der Immobilie wollte der Bauherr den, mit den Genehmigungsbehörden vorabgestimmten Dachgeschossausbau beantragen und die denkmalgeschützte Fassade sanieren. Dort wollte man aber von den in Aussicht gestellten Zusagen nichts mehr wissen und verwies auf die Gültigkeit des Baunutzungsplans von 1958 und der darin festgeschriebenen Geschoßflächenzahl von 1,5 für Gesamtwestberlin, was bei ernsthaftem Betreiben der Bezirksämter bedeuten würde, dass die innerstädtischen Altbauwohnflächen im Mittel um mehr als 50 Prozent reduziert, also abgerissen werden müssten. Entsprechende Aktivitäten konnten wir in unserer mehr als 30 Jahre dauernden Bürohistorie hingegen nicht feststellen. Im Gegenteil wurde das 1000 Dächer Programm aufgelegt, von dem heute niemand mehr etwas wissen mag. Zubau statt Abbruch. Aber was kümmert uns unser Geschwätz von gestern. Der Bauherr hat glücklicherweise einen langen Atem. Und einstweilen konnten wir einige kleine Seitenflügelwohnungen umbauen und modernisieren und damit wenigsten im Seitenflügel die Substanz erhalten. Zudem konnten die kleinen Wohnungen durch den Anbau von Balkonen aufgewertet werden. Immerhin das war genehmigungsfähig.